• Die Organisation soll nur auf Anfrage den Ärmsten der Armen helfen, sich
selbst zu helfen bei der Lösung ihrer Entwicklungsprobleme.
• Jede Unterstützung für die Betroffenen soll grundsätzlich nur in
enger Zusammenarbeit mit/durch einen Projektpartner vor
Ort erfolgen.
• Die Betroffenen müssen bei der Problemlösungsplanung
und -durchführung partner- schaftlich mitwirken.
• Jede Unterstützung muss zeitlich befristet sein, d.h. sie muss zu
einem absehbaren Zeitpunkt entfallen können.
Schon mit Beginn der Unterstützung muss die
Eigenfinanzierungskraft des Partners, über den Zeitraum
der Förderung hinaus, gezielt durchdacht und gefördert werden. | |
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• Eingesetzte Technologie muss den derzeitigen sowie den absehbar
zukünftigen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Betroffenen zur Nutzung und Wartung dieser
Technologie angepasst sein.
• Um Doppelunterstützung zu vermeiden und die Mittel so rationell wie möglich
einzusetzen, stimmt sich die Organisation mit anderen vor Ort tätigen Trägern ab.
• Würde, Werte und Kultur der Menschen müssen bei Hilfeleistungen
respektiert und wenn möglich gefördert werden.
• Alle Verwaltungskosten sowie die Projekt-Betreuungskosten müssen so niedrig wie möglich gehalten werden. | |